Allgemeine Teilnahmebedingungen
zur Verkaufs- und Gewerbeschau der Burgforum Colmberg UG i. Gr. (haftungsbeschränkt) am 29.05.2011 in 91598 Colmberg
1. Veranstalter
Burgforum Colmberg UG (haftungsbeschränkt) i. Gr. im Folgenden Burgforum genannt, vertreten durch Hans Hauf jun., Bieg 9, 91598 Colmberg
2. Ort, Dauer, Öffnungszeiten
Die Gewerbeschau findet auf der Burg in Colmberg statt. Ausstellungszeitraum ist der 29.05.2011 Öffnungszeiten: von 10.00 bis 17.00 Uhr
3. Anmeldung
3.1.
Die Anmeldung zur Teilnahme erfolgt ausschließlich durch termingerechten Eingang des ausgefüllten und rechtsverbindlichen unterschriebenen Anmeldeformulars bei der Burgforum unter Anerkennung der Allgemeinen Teilnahmebedingungen – nachfolgend Teilnahmebedingungen genannt – des Veranstalters.
3.2.
Die Anmeldung ist verbindlich, unabhängig von der Zulassung. Bedingungen und Vorbehalte bei der Anmeldung sind nicht zulässig und gelten als nicht gestellt.
3.3.
Der Abgabetermin ist der Ausstellungsmeldung zu entnehmen.
3.4.
Die Anmeldung begründet noch keinen Anspruch auf eine bestimmte Größe und Lage des Standes. Insbesondere kann die Burgforum nach Abstimmung mit dem Anmelder Änderungen der gemeldeten Quadratmeter vornehmen, wenn die zur Verfügung stehende Ausstellungsfläche überzeichnet wird. Bei erheblichen Änderungen steht dem Anmelder ein Rücktrittsrecht zu.
3.5.
Vorhandene Wände, Wandvorsprünge und Säulen sind Bestandteil der zugewiesenen Standfläche. Über die Lage und Maße derselben muss sich der Aussteller selbst ggf. vor Ort unterrichten.
3.6.
Der Anmelder wird durch Zusendung der Vertragsunterlagen zugelassen
3.6.1.nach Maßgabe der vorhandenen Ausstellungsfläche
3.6.2.sofern er die in der Teilnahmebedingung genannten Voraussetzungen erfüllt hat
3.6.3.sofern sein Ausstellungsgut dem Gesamtrahmen und Konzeption der Ausstellung entspricht.
Über den angemeldeten Aussteller sowie die Ausstellungsgüter entscheidet die Burgforum. Der Veranstalter kann nach setzen einer angemessenen Nachfrist zurücktreten, wenn die Voraussetzungen dafür nicht mehr gegeben sind.
3.7.
Sollte die Burgforum zum besseren Ablauf der Ausstellung einzelne Stände oder Ein-, Um-, und Ausgänge verlegen oder ändern müssen, wird dies dem Aussteller umgehend mitgeteilt.
4. Untervermietung , Unteraussteller, Überlassung oder Verkauf des Standes an Dritte
4.1.
Standflächen werden grundsätzlich nur als Ganzes dem Hauptaussteller überlassen und berechnet. Der Aussteller ist nicht berechtigt, ohne Genehmigung der Burgforum den ihm zugewiesenen Stand ganz oder teilweise unter zu vermieten oder sonst zu überlassen, ihn zu täuschen oder Aufträge für andere Firmen anzunehmen.
5. Zahlungsbedingungen
5.1.
Zahlungen sind per Vorkasse zu leisten.
5.2.
Alle genannten Preise, Pauschalen und Gebühren verstehen sich immer zuzüglich der jeweils gesetzlich vorgeschriebenen Mehrwertsteuer.
6. Rücktritt
6.1.
Der Veranstalter ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn über das Vermögen des Ausstellers die Eröffnung des Vergleichs- oder Insolvenzverfahren beantragt wird. Hiervon hat der Aussteller den Veranstalter unverzüglich zu unterrichten
7. Standausrüstung, Gegenstände und Beschriftung
7.1.
Für die Art der Gestaltung sind die am Veranstaltungsort geltenden gewerberechtlichen und baupolizeilichen Vorschriften maßgebend. Eine Standgestaltung, die den am Veranstaltungsort geltenden rechtlichen Bauvorschriften nicht entspricht, kann von der Burgforum auf Kosten des Ausstellers entfernt oder geändert werden.
8. Ausstellungsgüter und Standpersonal
8.1.
Feuergefährliche, stark riechende oder Ausstellungsgüter, deren Ausstellung mit Lärm verbunden ist, dürfen nur nach vorheriger Zustimmung der Burgforum ausgestellt werden. Der Aussteller ist verpflichtet, für eine Standbetreuung während der gesamten Veranstaltung zu sorgen.
9. Versicherung und Haftpflicht
9.1.
Der Aussteller haftet für alle Schäden, die durch seine Ausstellungsbeteiligung Dritten gegenüber verursacht werden, einschließlich der Schäden, die an Gebäuden auf dem Ausstellungsgelände sowie am Ausstellungsgelände und dessen Einrichtungen entstehen.
9.2.
Wände, Decken und Böden dürfen nicht durch Nageln, Bohren oder Bekleben beschädigt werden. Nach dem Abbau ist der ursprüngliche Zustand der Ausstellungsfläche wieder herzustellen. Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung entstanden sind, hat der Aussteller der Burgforum wieder zu ersetzen.
9.3.
Der Aussteller ist grundsätzlich verpflichtet, selbst für einen ausreichenden Versicherungsschutz zu sorgen. Der Abschluss einer Ausstellungsversicherung zur Abdeckung des Transport- und Aufenthaltsrisiko wird empfohlen.
9.4.
Die Versicherung der Ausstellungsgüter gegen alle Risiken des Transportes und während der Veranstaltung, insbesondere gegen Beschädigung, Diebstahl, etc., ist Angelegenheit des Ausstellers.
9.5.
Bei leichter fahrlässiger Pflichtverletzung beschränkt sich die Haftung des Veranstalters auf die vorhersehbaren vertragstypischen unmittelbaren Durchschnittsschäden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungshilfen des Veranstalters. Gegenüber Unternehmen wird auch bei leichter Fahrlässigkeit im Falle der Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht gehaftet. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei dem Veranstalter zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verletzungen des Lebens der Aussteller oder dritter Personen. Dieser Anspruch verjährt innerhalb der geltenden Verjährungsfristen. Er beginnt mit dem Ende des Monats, in den der Schlusstag der Veranstaltung fällt.
10. Aufbau, Abbau, Bewachung
10.1
Eigener Standaufbau ist ab Sonntag, 29.05.2011 ab 6 Uhr möglich, eingeschränkt nach Absprache auch am Samstag 28.05.2011.
Abbau Sonntag, 29.05.2011 bis 21:00 Uhr, Montag 30.05.2011 von 8 bis 12:00 Uhr.
10.2
Für die Bewachung seines Standes und der darauf befindlichen Gegenstände ist jeder Aussteller selbst verantwortlich.
11. Vorbehalt
Die Burgforum ist berechtigt, die Veranstaltung zu verschieben, zu verkürzen, zu verlängern oder abzusetzen sowie vorübergehend oder endgültig und in einzelnen Teilen zu schließen, wenn unvorhergesehen Ereignisse, wie z.B. höhere Gewalt, eine solche Maßnahme erfordern. Der Aussteller hat in diesem Falle keinen Anspruch auf Schadensersatz!
12. Schlussbestimmungen
12.1.
Die gegenseitigen Rechte und Pflichten aus diesem Vertragsverhältnis unterliegen dem Deutschen Recht.
12.2.
Gerichtsstand der Burgforum ist Ansbach. Erfüllungsort für Zahlungsverpflichtungen ist der Sitz der Burgforum Colmberg UG (haftungsbeschränkt) i. Gr.
12.3
Sollte eine der vorstehenden Bedingungen nichtig sein, so gelten die übrigen gleichwohl. Diese sollten so ausgelegt werden, dass Sinn und Zweck des Vertrages erhalten bleiben.
Colmberg, den 06.12.2010
Burgforum Colmberg UG (haftungsbeschränkt) i. Gr.
Hans Hauf jun.
Bieg 9
91598 Colmberg